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25.05.2009
Nr. 11/2009: Kommt ein Vogel geflogen... und dann?

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Das ist der Albtraum eines jeden Vogelbesitzers: Beim täglichen Freiflug entwischt ein Vogel durch ein versehentlich offenes Fenster und fliegt außer Sichtweite. Einziger Trost in dieser Situation ist die Hoffnung, dass jemand das Tier findet. Doch oft wissen Finder gar nicht, wie sie einem zugeflogenen Vogel helfen können. Die Tierärzte der Fachmarktkette Fressnapf klären auf.

Haben Sie einen Vogel entdeckt, der offensichtlich nicht zu den heimischen Wildvögeln zählt, brauchen Sie erst einmal viel Geduld, um ihn einzufangen. Etwas Futter (z. B. Kolbenhirse), vielleicht ein Vogelkäfig und ein Kescher oder Tuch können dabei hilfreich sein. Möglicherweise ist Ihnen das Tier auch direkt durchs offene Fenster zugeflogen, dann haben Sie es etwas leichter. Sie können sich nun direkt an das örtliche Tierheim wenden oder Ihren Fund beim Fundbüro, der Polizei oder Feuerwehr melden. Wenn Sie einen Vogelkäfig besitzen oder ausleihen können, können Sie die Suche nach dem Besitzer auch selbst in die Hand nehmen. Bitte beachten Sie: Rechtlich gesehen gehört das Tier als Fundsache noch sechs Monate lang dem Besitzer. Finder, die das Tier am liebsten gleich behalten wollen, sollten also erst einmal in Erfahrung bringen, ob es nicht irgendwo schmerzlich vermisst wird! Übrigens: In manchen deutschen Städten, wie Bonn, Düsseldorf, Hamburg, Heidelberg, Köln, Stuttgart oder Wiesbaden, gibt es in Parkanlagen frei lebende Papageienkolonien. Bei ihnen handelt sich also nicht um ausgebüchste Heimtiere!

Vögel, die von einem Züchter oder beim Fachhandel gekauft wurden, sind in der Regel mit einem Ring gekennzeichnet, aus Artenschutzgründen und/oder wegen des Tierseuchengesetzes. Auf einem solchen Fußring sind verschiedene Informationen eingestanzt, über die der Züchter und damit auch der Besitzer ausfindig gemacht werden können. Ausschlaggebend ist eine siebenstellige Identifikationsnummer. Für Laien ist es oft schwierig, die Daten zu entziffern. Deshalb ist es ratsam, mit dem Fundtier einen vogelkundigen Tierarzt aufzusuchen. Dieser kann nicht nur die Nummer herauslesen, sondern den Vogel auch auf seinen Gesundheitszustand prüfen. Wenn Sie sich für eventuell anfallende Arztkosten eine Quittung ausstellen lassen, können Sie später vom rechtmäßigen Besitzer Ihre Aufwendungen zurückfordern.

Züchter oder Zoofachhandlungen sind angehalten, die Adressen ihrer Käufer zu notieren, sodass Sie hierüber mit viel Glück Ihr Fundtier wieder nach Hause bringen können. Hilfestellung bietet auch der Suchdienst des Zentralverbands Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. (ZZF). Dieser führt ein Archiv mit registrierten Fußringen. Wenn Ihnen ein fremder Vogel zugeflogen ist, können Sie sich per Post oder per E-Mail an die Ringstelle wenden. Folgende Angaben sollten Sie dann machen: Wann und wo ist Ihnen das Tier zugeflogen? Um welche Vogelart handelt es sich? Welche Farbe hat das Tier? Neben der Ringnummer müssen Sie noch Ihre Kontaktdaten angeben. Weitere Infos unter www.zzf.de/ringstelle/suchdienst/

Vögel können auch über Haustierregister wie Tasso e. V. oder das Deutsche Haustierregister im Deutschen Tierschutzbundes e.V. registriert werden. Das erleichtert nicht nur dem Besitzer das Wiederfinden seines Lieblings, sondern auch dem Finder die Suche nach dem eigentlichen Halter. Wenn Sie also einen Vogel gefunden haben, finden Sie Hilfestellung unter www.registrier-dein-tier.de oder beim 24-Stunden-Service-Telefon 0228/6049635.

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Alle Bilder zu diesem Artikel:

Ring am Bein - der Personalausweis für Vögel

Vögel, die von einem Züchter oder im Zoofachhandel gekauft wurden, sind in der Regel mit einem Ring gekennzeichnet. Die Daten auf dem Ring helfen, den Besitzer des Tieres ausfindig zu machen.

Foto: Fressnapf/Ulrike Schanz
(Abdruck des Fotos nur in Verbindung mit dem redaktionellen Text)

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