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06.07.2009
Nr. 14 /2009: Herrenlose Tiere importieren

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Beim Anblick einer abgemagerten Katze am Strand oder eines verwahrlosten Hundewelpen in der Grünanlage einer südländischen Großstadt schlägt so manches Menschenherz Alarm. Und wenn auf einem Bazar kleine Hunde in engen Käfigen eingepfercht angeboten werden, lassen sich Urlauber schon mal zu Spontankäufen hinreißen. Doch was dann? Die Tierärzte der Fachmarktkette Fressnapf raten von solchen Mitbringseln ab.

Beim Anblick einer abgemagerten Katze am Strand oder eines verwahrlosten Hundewelpen in der Grünanlage einer südländischen Großstadt schlägt so manches Menschenherz Alarm. Und wenn auf einem Bazar kleine Hunde in engen Käfigen eingepfercht angeboten werden, lassen sich Urlauber schon mal zu Spontankäufen hinreißen. Doch was dann? Die Tierärzte der Fachmarktkette Fressnapf raten von solchen Mitbringseln ab.

Wer im Urlaub einem Tier begegnet, das ganz offensichtlich im Elend lebt, ist oft hin- und hergerissen. Er würde gerne helfen, weiß aber nicht wie. Und so kann es passieren, dass sich Urlauber in ihrer Ratlosigkeit dafür entscheiden, das Tier mit nach Hause zu nehmen. Doch das ist weder einfach noch ungefährlich.

Herrenlose Tiere haben oft mit Parasiten, Infektionen oder chronischen Krankheiten zu kämpfen. Die auch für Menschen lebensbedrohliche Leishmaniose ist zum Beispiel bei Hunden nur schwer nachweisbar, solange sie nicht ausgebrochen ist. Ist das Tier erst einmal eingeführt, kann es hierzulande den Erreger verbreiten. So können auch Zecken oder die Tollwut ungehindert Grenzen überwinden. Aus diesem Grund gibt es, gerade auch in punkto Tollwut, strenge Einreisebestimmungen für Vierbeiner aus EU- und Nicht-EU-Staaten. Sie stellen für kurz entschlossene Urlauber oft unüberwindbare, teure Hürden dar. Schlimmstenfalls wird das Tier vom Zoll beschlagnahmt und landet in Quarantäne, im Tierheim oder in der alten Heimat. Hier die Einreisebestimmungen im Überblick:

Aus EU-Staaten: Hunde, Katzen und Frettchen dürfen nur einreisen, wenn sie gechippt oder tätowiert sind und gegen Tollwut geimpft sind. Zum Nachweis benötigen sie einen EU-Heimtierausweis. Die Tollwutimpfung muss mindestens 21 Tage (bei Erstimpfung) zurückliegen und darf den vom Impfstoffhersteller angegebenen Gültigkeitszeitraum nicht überschreiten.

Aus Nicht-EU-Staaten: Vierbeiner aus so genannten gelisteten Drittländern, die einen unbedenklichen Tollwutstatus aufweisen, werden behandelt wie Tiere aus EU-Ländern. Wollen Sie Tiere aus nicht gelisteten Ländern wie z. B. der Türkei, Marokko, Tunesien, Ägypten oder der Dominikanischen Republik einführen, wird neben der Kennzeichnung und Bescheinigung über die Tollwutimpfung noch ein Bluttest vorgeschrieben, bei dem mehrwöchige Zeiträume einzuhalten sind.

Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.bundestieraerztekammer.de

Helfen Sie besser vor Ort!
Tierliebe Urlauber suchen sich am besten Verbündete in ihrer Reiseregion. Sie können sich z. B. an die Hoteldirektion wenden, um gemeinsam eine Lösung zu finden. Oder Sie nehmen direkt mit einer Tierschutzorganisation vor Ort Kontakt auf, die Sie mit einer Spende unterstützen. Das geht im Übrigen auch von Deutschland aus über kooperierende Tierheime. Eine Liste mit ausländischen Tierschutzvereinen finden Sie unter www.tierschutzbund.de/166.html

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Alle Bilder zu diesem Artikel:

Streuner am Urlaubsort

Auch wenn herrenlose, streunende Tiere in Urlaubsländern Mitleid erregen, ein Tier nach Deutschland mitzunehmen, ist weder einfach noch ungefährlich.

Foto: Fressnapf/Ulrike Schanz

(Abdruck des Fotos nur in Verbindung mit dem redaktionellen Text)

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achim.schuetz@fressnapf.com
Tel: +49 2151 5191 - 1231
Fax: +49 2151 5191 - 281231

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